Der Garagenrabatt in der Autoversicherung

Wichtige Rabattmerkmale in der Kfz- und Autoversicherung

Wer erhält einen Garagenrabatt Bei welchen Versicherungen Sie ggf. mit Vertragsstrafen rechnen müssen Weitere Rabattmerkmale in der Autoversicherung Preise und Leistungen der Autoversicherung vergleichen

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Weitere wichtige Leistungen der Autoversicherung

Neben dem Garagenrabatt gibt es viele weitere Rabattmerkmale bei Autoversicherungstarifen. Hier finden Sie die wichtigsten:

Seit der Deregulierung des Versicherungsmarktes dürfen Versicherungen unter bestimmten Voraussetzungen Rabatte für diverse Kriterien vergeben, die sich entweder auf das versicherte Fahrzeug oder auch auf den Versicherungsnehmer beziehen. Diese Rabatte werden weiche Tarifierungsmerkmale genannt.
Bei falschen Angaben oder dem Verschweigen von beitragsrelevanten Änderungen kann die Versicherungsgesellschaft empfindliche Vertragsstrafen einfordern.

Bei allen Rabatten, die einen bestimmten Nutzerkreis festlegen (Einzelfahrerrabatt, Fahrerkreisrabatt, Ladyrabatt, Partnerrabatt), gilt, dass unter gewissen Umständen auch andere, nicht vertraglich miteingeschlossene Personen, berechtigt sind, das Fahrzeug zu lenken. Dazu gehören sogenannte Notfahrten, wie z.B. Fahrten ins Krankenhaus und zum Arzt oder auch Probefahrten, die im Rahmen einer Reparatur durch Werkstattmitarbeiter erforderlich sein können. Ausgeschlossen sind Fahrten durch eine nichtberechtigte Person, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Alkoholeinfluss nicht in der Lage ist, selbst zu fahren.

Die häufigsten weichen Tarifierungsmerkmale sind:

Berufsgruppenrabatt

Viele Versicherungsgesellschaften bieten Rabatte für spezielle Berufe oder Berufsgruppen. Welche dieser Berufe rabattwürdig sind, kann von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren. Zur Gewährung eines Berufsgruppenrabatts wird vorausgesetzt, dass der Beruf während der Vertragslaufzeit hauptberuflich ausgeführt wird. Ein entsprechender Nachweis kann verlangt werden.

Einzelfahrerrabatt

Ein Einzelfahrerrabatt kann gewährt werden, wenn das versicherte Fahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer gefahren wird. Bei abweichender Halterschaft ist ein solcher Rabatt nicht möglich.

Erstbesitzerrabatt

Der im Kfz-Brief eingetragene Erstbesitzer eines Fahrzeugs kann mit einer Prämienminderung durch den Erstbesitzerrabatt rechnen. Die Höhe dieser Vergünstigung ist vom Alter des Autos abhängig. Neuere Fahrzeuge können mit einem höheren Rabatt rechnen als ältere Modelle. Entscheidendes Kriterium ist also der Tag der Erstzulassung.

Fahrerkreisrabatt

Einem Versicherungsnehmer kann ein günstigerer Tarif auch gewährt werden, wenn nur ein festgelegter Personenkreis das versicherte Fahrzeug lenken darf. Einschränkende Kriterien können definierte Personenanzahlen, Altersbeschränkungen (Fahrer ab 25) oder das Geschlecht der Fahrer sein. Ein kleinerer Personenkreis hat höhere Rabatte zur Folge.

Fahrzeugalterrabatt

Ein weiteres, weiches Tarifierungsmerkmal ist der Fahrzeugalterrabatt. In Abhängigkeit vom Fahrzeugalter besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit einen günstigeren Tarif zu erhalten. Dabei gilt: Je neuer das Fahrzeug ist, desto höher ist auch der gewährte Rabatt.
Die Differenz zwischen dem Erstzulassungsdatum und dem Zulassungsdatum auf den Versicherungsnehmer ergibt das beitragsrelevante Alter des versicherten Fahrzeugs.

Familienrabatt

Viele Versicherungen bieten günstige Familienrabatte für Kfz-Versicherungen. Er wird dann gewährt, wenn im Haushalt des Versicherungsnehmers ein Kind lebt, dessen Alter unterhalb einer von Gesellschaft zu Gesellschaft variierenden Grenze (z.B. 14 Jahre) liegt. Der Rabatt gilt für leibliche Kinder, Stief-, Enkel-, Pflege- und Adoptivkinder nicht nur des Versicherungsnehmers, sondern auch seines im gemeinsamen Haushalt lebenden (Ehe-)Partners.

Ladyrabatt

Manche Versicherungsgesellschaften gewähren einen sogenannten Ladyrabatt, wenn der Versicherungsnehmer und alle anderen eingetragenen Fahrer weiblich sind.

Partnerrabatt

Ein Partnerrabatt kann im Rahmen einer Kfz-Versicherung gewährt werden, wenn nur der Versicherungsnehmer und sein im gleichen Haushalt lebender Lebens- oder Ehepartner das versicherte Fahrzeug nutzen.

Wenigfahrerrabatt

Ein Versicherungsnehmer erhält einen Wenigfahrerrabatt, wenn nur eine bestimmte, zuvor vertraglich vereinbarte Kilometeranzahl im Jahr zurückgelegt wird. Die Rabatthöhe steigt, je weniger das Auto bewegt wird. Die jeweiligen Staffelungen der Jahresfahrleistung sowie der damit verbundene Rabatt können von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren. Oftmals liegt die Grenze bei bis zu 9000 Kilometern.

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