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Wichtige Rabattmerkmale in der Kfz- und Autoversicherung |
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| Beim Abschluss einer Autoversicherung gibt es verschiedene „weiche Tarifmerkmale“, die sich positiv auf den Versicherungsbeitrag auswirken können. Dazu gehört auch der Garagenrabatt. Viele Versicherungsunternehmen gehen davon aus, dass Garagenbesitzer in weniger Schadensfälle verwickelt werden als Fahrzeugbesitzer, deren Fahrzeuge auf der Straße abgestellt werden. Ein Garagenfahrzeug ist beispielsweise weniger den Witterungsverhältnissen unterworfen und auch die Gefahren möglicher Schäden durch Tiere (z.B. Marderbiss) oder Vandalismus können so eingeschränkt werden. Die meisten Gesellschaften bieten daher sogenannte Garagenrabatte, wenn eine Parkmöglichkeit in einer Einzel-, Doppel,- Sammel,- oder Tiefgarage gegeben ist. Auch Abstellmöglichkeiten in einem Carport oder innerhalb eines nicht zugänglichen Abstellplatzes können zu Beitragssenkungen führen. Welche Abstellmöglichkeiten genau rabattwürdig sind und wie sie sich auf die Höhe des Versicherungsbeitrags (ca. 5 %) auswirken, kann von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren. Wenn der Versicherungsnehmer Tarifvergünstigungen aufgrund eines Garagenrabatts erhält, ist er verpflichtet, das versicherte Fahrzeug regelmäßig nachts in der Garage unterzubringen. Tagsüber kann der Stellplatz frei gewählt werden. Sollte ein Fahrzeug aus diversen Gründen nachts nicht in der Garage abgestellt worden sein, so stellt dies in der Regel keinen Vertragsbruch dar, da das Fahrzeug überwiegend, aber nicht ausschließlich dort untergebracht sein soll. Anders verhält es sich, wenn der Versicherungsnehmer bezüglich des nächtlichen Abstellplatzes falsche Angaben gemacht oder Änderungen nicht rechtzeitig mitgeteilt hat. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer mit empfindlichen Vertragsstrafen rechnen. Es empfiehlt sich daher vor der Inanspruchnahme eines Garagenrabattes nachzufragen, wie die eigene Parksituation zu bewerten ist. Wer erhält einen Garagenrabatt: Für wen der Garagenrabatt nicht interessant ist: Bei welchen Versicherungen Sie mit Vertragsstrafen rechnen müssen: |
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